§ VERGABESTELLENMANAGER · NETZWERK-VARIANTE

Aus dem Postfach wird ein Verfahren.

Verfahrenssoftware für Bund, Länder, Kommunen. Der Bedarf kommt strukturiert herein, läuft versioniert durch, bleibt revisionsfest liegen. Netzwerkfähig, paragraphengenau, ohne Hintertür.

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§ 8 VgV · § 106 GWB · § 160/171 GWB · BGB § 193

↳ DREI TÜREN, EIN VORGANG

Die häufigste Nachricht, die eine Vergabestelle erreicht, ist nicht der Antrag. Es ist die Frage nach dem Antrag — „Wie ist der Sachstand?“, dreimal die Woche, aus demselben Haus. Die Netzwerk-Variante beantwortet sie, bevor sie geschrieben wird: Sie macht den Weg eines Bedarfs sichtbar, von der Meldung bis zur Frist. Drei Türen, ein Vorgang — und ein vierter Blick, der prüft, ob das Instrument selbst noch stimmt.

↳ AKT I · DIE VORDERTÜR

Der Bedarf meldet sich selbst an. Strukturiert, nicht als Zuruf.

Die Fachabteilung füllt den Beschaffungsantrag im Browser aus — Schritt für Schritt, jeder Abschnitt erst freigeschaltet, wenn der vorige steht. Das Formular fragt nicht nur, es unterrichtet. Ab dem Absenden ist der Antrag ein Vorgang, kein Anhang: als PDF-Quittung, als JSON, als Karte auf dem Board.

  • Die Leistungsart bestimmt Verfahren und Schwellenwert — Lieferung, Dienstleistung, Bau oder Planung trennen die anzuwendende Ordnung (§ 106 GWB).
  • Die Wertschätzung bezieht Optionen, Verlängerungen und Rahmenvertragsvolumen ein, wie es die Schätzung verlangt (§ 3 VgV).
  • Compliance-Fragen zu Datenschutz, KRITIS, Medizinprodukt, KI und Drittland-Transfer binden die richtigen Stellen früh ein — nicht erst im Widerspruch.
  • Die Markt-Info bleibt freiwillig, damit Bieterwissen die Leistungsbeschreibung nicht vorwegnimmt (§ 28 VgV).
Ausschnitt des Beschaffungsantrags: Abschnitt 01 Antragsteller ist geöffnet und trägt die Kennzeichnung OFFEN, mit Feldern für Name, E-Mail, CC-Adressen, Budgetverantwortliche, Bedarfsstelle, Standort und Kostenstelle. Der darunterliegende Abschnitt 02 Bedarfsbeschreibung trägt die Kennzeichnung GESPERRT.
Beschaffungsantrag · Abschnitt 01 offen, Abschnitt 02 noch gesperrt ↳ VOLLE ANSICHT
Abschnitt 05 des Beschaffungsantrags mit sieben Compliance-Fragen: personenbezogene Daten, KRITIS-Relevanz, Medizinprodukt nach MDR oder IVDR, Arzneimittel, KI-Einsatz, Datenübermittlung in Drittländer und Sponsoring-Nähe. Jede Frage ist mit Ja, Nein oder Unklar zu beantworten.
Beschaffungsantrag · Abschnitt 05 — „Unklar“ ist eine zulässige Antwort ↳ VOLLE ANSICHT

↳ AKT II · DIE TRIAGE

Der Sachstand steht auf einer Tafel. Nicht in einer Antwort-Mail.

Der eingereichte Antrag liegt sofort als Karte auf dem Board — priorisiert, mit Score-Ampel, gefiltert nach Bedarfsstelle und Regime. Das Haus liest den Stand read-only, statt ihn zu erfragen. Und was das Haus sieht, entscheidet die Vergabestelle Feld für Feld.

  • Öffentliche Read-only-Sicht für das ganze Haus — Anrufe erübrigen sich, weil die Antwort schon dasteht.
  • Jedes optionale Feld ist einzeln abschaltbar; die Kern-Felder bleiben, der Rest ist Entscheidung.
  • Das Werkzeug warnt — unter Verweis auf § 51 MBG SH —, bevor ein Personen-Klarname ans öffentliche Frontend gerät.
  • Die Score-Ampel priorisiert nachvollziehbar: Brisanz ist begründet, nicht geschätzt.
Ausschnitt der Intranet-Ansicht: Der Kopf weist die Sicht als öffentliche Read-only-Sicht aller Vergabeverfahren aus. Darunter Filter nach Bedarfsstelle, Jahr und Regime sowie die Statusspalten Eingegangen, Begutachtet und Ins VMS übernommen mit ihren Verfahrenskarten.
Intranet · Read-only für das ganze Haus, gefiltert nach Bedarfsstelle und Regime ↳ VOLLE ANSICHT

↳ AKT III · DER MASCHINENRAUM

Der Vorgang, den die Rechnungsprüfung lesen kann. In zwei Jahren noch.

Im Backend der Vergabestelle wird bewertet, dokumentiert, eskaliert. Die Pflichtbeteiligten schlagen sich selbst vor — die Datenschutzbeauftragung, weil personenbezogene Daten im Spiel sind; das Medizinrecht, weil Patientendaten erfasst werden; die IT-Sicherheit, weil KI eingesetzt wird. Jeder Schritt landet in einer Hash-Kette, jede Frist rechnet sich selbst.

  • Die Bewertung nennt ihren Grund, nicht nur ihre Zahl — dokumentiert, wie es der Vergabevermerk verlangt (§ 8 VgV).
  • Der Frist-Rechner verschiebt auf den nächsten Werktag (BGB § 193) und sperrt die Eskalation korrekt: Vergabekammer erst nach abgewiesener Rüge, OLG erst nach abgewiesener VK-Entscheidung (§ 160/171 GWB).
  • Lückenloser Verlauf mit Hash-Kette — ein Vermerk, der nachträglich nicht hübsch gemacht werden kann.
  • Ein Rückwärts-Sprung im Verfahren braucht eine Pflichtbegründung. Man darf zurück, aber nicht wortlos.
Ausschnitt der Bewertungsansicht: Vier Pflichtbeteiligte werden vom Werkzeug selbst vorgeschlagen, jeweils mit Angabe des Auslösers — die Datenschutzbeauftragung wegen personenbezogener Daten, das Medizinrecht wegen Patientendaten, die IT-Sicherheit wegen KI-Einsatz und die Medizinproduktebeauftragung wegen des Medizinprodukts. Unter jeder Beteiligung stehen die zu erledigenden Prüfschritte mit ihrer Rechtsgrundlage.
Bewertung · Jede Pflichtbeteiligung nennt ihren Auslöser ↳ VOLLE ANSICHT
Live-Vorschau der Bewertung: Inhärent-Score 85, Ampel auf Rot, Restrisiko-Score 85, Prioritätsvorschlag 8, Hard-Floor-Stufe hoch. Als Grund für den Hard-Floor ist die Schadenshöhe größer oder gleich fünf genannt, mit dem Zusatz katastrophaler Schaden.
Bewertung · Der Hard-Floor nennt seinen Grund, nicht nur seine Zahl ↳ VOLLE ANSICHT
Ausschnitt des Vorgangsverlaufs mit acht Ereignissen, jüngstes zuerst: Projekt zugeordnet, Vergabekammer-Verfahren, Rüge eingegangen, ein Phasenwechsel von Begutachtet zu Ins VMS übernommen sowie eine gespeicherte Bewertung mit SHA-256-Prüfsumme.
Verlauf · Die gespeicherte Bewertung trägt ihre Prüfsumme ↳ VOLLE ANSICHT
Ausschnitt der Rechtsmittelansicht: Die Instanzenkette zeigt eine abgewiesene Rüge und ein offenes Vergabekammer-Verfahren mit Aktenzeichen. Rechts der Fristrechner, der aus dem Tag der Kenntniserlangung eine Frist von zehn Kalendertagen ermittelt, das Ergebnis vom Samstag auf den folgenden Montag verschiebt und beide Daten samt Grund der Verschiebung ausweist.
Rechtsmittel · Die Frist rechnet — und nennt, warum sie verschiebt ↳ VOLLE ANSICHT
Ausschnitt der Aktionsansicht: Phasenwahl über einundzwanzig Phasen, aktuell Phase drei. Ein Sprung auf eine frühere Phase verlangt einen Pflichtkommentar von mindestens zwanzig Zeichen.
Aktionen · Der Rückwärts-Sprung ist erlaubt, aber nicht wortlos ↳ VOLLE ANSICHT

↳ AKT IV · DIE KALIBRIERUNG

Der Score behauptet ein Risiko.
Der Bericht hält nach, ob es eingetreten ist.

Die ersten drei Akte folgen einem Vorgang. Der vierte tritt zurück und prüft das Instrument. Jede Risikobewertung ist eine Prognose, und eine Prognose, die nie nachgerechnet wird, ist eine Meinung mit Aktenzeichen. Der Risiko-Bericht stellt die Annahmen des Modells gegen das, was tatsächlich eingetreten ist — Rügen, Vergabekammer-Verfahren, OLG-Beschwerden, jeweils mit Ausgang. Wo Annahme und Wirklichkeit auseinanderlaufen, schlägt das Werkzeug eine Korrektur vor. Es nimmt sie nicht vor.

  • Die Rechenvorschrift steht im Bericht, nicht im Handbuch: Eskalations-Index, Basiswert, Deckelung. Wer einen Faktor nicht nachrechnen kann, soll ihn nicht übernehmen.
  • Unterhalb von fünf Vorgängen je Gruppe wird nichts vorgeschlagen und die Quote ausgegraut. Eine Rügequote aus zwei Fällen ist keine Quote, sondern eine Anekdote.
  • Der Bericht behauptet keine Kausalität. Er nennt sich selbst Diskussionsgrundlage für das Konfig-Review — und bleibt damit ehrlicher als die meisten Kennzahlen, die einer Verwaltung vorgelegt werden.
  • Die Übernahme ist manuell und versioniert. Nichts greift automatisch. Und wo die Software an ihre Grenze kommt, schreibt sie es hin.
Kennzahlen des Risiko-Berichts: drei Rügen in drei Vorgängen, ein Vergabekammer-Verfahren in einem Vorgang, keine OLG-Beschwerde.
Risiko-Bericht · Die Wirklichkeit, gegen die kalibriert wird ↳ VOLLE ANSICHT

↳ WARUM „NETZWERK“

Bisher lief der Vergabestellenmanager als dateibasiertes Einzelplatz-Werkzeug: portabel, auditierbar, ohne Server-Abhängigkeit. Die Netzwerk-Variante hebt denselben Vorgang auf eine gemeinsame Instanz — die Vordertür fürs ganze Haus, die Tafel für alle, der Maschinenraum für die Stelle. Ein Bestand, drei Sichten, getrennte Rechte.

§ 8 VgV · § 3 VgV · § 106 GWB · § 28 VgV · § 160/171 GWB · BGB § 193 · § 51 MBG SH · Art. 28/32/35 DSGVO · EU AI Act · MDR/IVDR

↳ DER NÄCHSTE SCHRITT

Das Werkzeug macht die Haltung sichtbar. Den Rest macht Ihr Haus.

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